Arbeiten zur Vergrämung und Bejagung am Gratenpoeter See
Bund und Länder wollen beim Kormoran-Management eng zusammenarbeiten
War der Kormoran vor einigen Jahrzehnten hierzulande praktisch ausgerottet, leben heute rund 130.000 Exemplare in Deutschland. Die große Zahl der Tiere führt für die Fischbestände und die Fischerei zu erheblichen Problemen.
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) kommt an Gewässern in großen Teilen der Welt vor, lebt in Kolonien und ernährt sich fast ausschließlich von Fisch. Ein Kormoran fängt pro Tag etwa ein halbes Kilo Fisch. Der Kormoran war in Deutschland ab 1920 ausgerottet. Die Wiederbesiedlung setzte in den 1940er Jahren ein.
In den vergangenen 25 Jahren ist die Zahl der Tiere auf das zwanzigfache gestiegen. Kormorane fangen in Deutschland mittlerweile mehr als 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr – etwa genauso viel wie die Berufs- und Angelfischer. Neben den Verlusten für die Fischereiwirtschaft, werden auch stark bedrohte Arten wie die Äsche von den Kormoranen gefangen.
Managementplan für Kormorane
Es gibt daher seit Jahren Forderungen nach einem Managementplan für Kormorane auf EU-Ebene. Unter anderem hat sich das Europäische Parlament im Dezember 2008 und im Juni 2018 für die Erhebung wissenschaftlicher Daten als Basis für die Erstellung eines solchen Planes ausgesprochen. Auch die Bundesregierung hat sich wiederholt für einen gesamteuropäischen Kormoran-Managementplan stark gemacht; zuletzt im Juni 2011 im EU-Umweltrat.
Die EU lehnt bislang ein gemeinsames europäisches Vorgehen ab. Sie hat Leitlinien zur Anwendung des Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien soll es sein, den nationalen Behörden eine konkrete Hilfestellung für eine effiziente und korrekte Anwendung von letalen oder anderen Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände und Fischereien vor dem Kormoran zu bieten.
Ferner weist sie daraufhin, dass einem EU-Managementplan, der sowohl Interessen der Fischerei und des Fischartenschutzes als auch dem Vogelschutz gerecht wird, der Schutzstatus des Kormorans auf EU-Ebene im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie entgegen steht.
Eine Änderung des Schutzstatus auf EU-Ebene kann daher nur in Zusammenarbeit mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten im EU-Umweltrat erfolgen. Das BMEL hält ein solches EU-weites Vorgehen für sinnvoll und wird weiterhin dafür eintreten, dass entsprechende Initiativen ergriffen werden.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für den Kormoran grundsätzlich bei den Ländern. Mit dem Ziel, die Kormoranverordnungen der Länder besser aufeinander abzustimmen, haben die Fischereireferenten des Bundes und der Länder auf Vorschlag des BMEL eine "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran" eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat für die einzelnen Länder die Kormoranbestände und die Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände erfasst. Darüber hinaus strebt sie insbesondere eine Präzisierung und Angleichung der Ausnahmeregelungen wie auch die Erarbeitung einheitlicher Kriterien für die Zulassung von Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten an.
Gemeinsames Vorgehen von Bundesumweltministerium und BMEL
Auf Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 27. Oktober 2011 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das für Naturschutz und Vogelschutz zuständige Bundesumweltministerium kontaktiert, mit dem Ziel eine gemeinsame Arbeitsgruppe für ein nationales deutsches Kormoran-Management einzurichten. Die Arbeitsgruppe trifft sich seitdem einmal jährlich. Die Zusammenarbeit der Agrar- und Umweltressorts des Bundes und der Länder soll einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Kormoran-Management markieren.
Das BMEL wird seine bisherigen Aktivitäten im Rahmen der Arbeitsgruppe Kormoran zur Weiterentwicklung des Kormoranmanagements in Deutschland fortsetzen. Die Arbeitsgruppe hat zu einer Versachlichung der Diskussion und einer besseren Koordinierung der zuständigen Länder beigetragen.
Quelle: https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/05_Fischerei/D-Fischerei/_Texte/Kormorane.html;nn=448386
Stand: 09.07.2019